Rechte und Pflichen des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben
Die Gestaltungsfreihet des Erblassers begründet die starke Stellung des Testamentsvollstreckers. Das erleichtert insbesondere bei ungelösten familiären Konflikten und komplexen Nachlössen die Abwicklung des Nachlasses. So lassen sich aber auch weitere konfligierende Partikularinteressen durchsetzen.
Immer wieder steht ein Testamentsvollstrecker im Mittelpunkt von Auseinandersetzungen, die wenig mit seiner Amtsführung zu tun haben. Die starke Stellung des Testamentsvollstreckers führt aber auch dazu, dass eine gerichtliche Überprüfung nur in wenigen Prozesslagen möglich ist.
Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Relevanz gibt es bislang vergleichsweise wenige veröffentlichte Entscheidungen. Sie betreffen vor allem die folgenden Punkte:
- Informationspflichten des Testamentsvollstreckers, § 2215 BGB, § 2218 BGB, § 666 BGB
- Entlassung des Testamentsvollstreckers, § 2227 BGB
- Haftung des Testamentsvollstreckers, § 2219 BGB
- Vergütung des Testamensvollstreckers, § 2221 BGB