Die in Deutschland gehandelten Fonds haben häufig eine Rechtsform nach deutschem oder luxemburgischen Recht.

  • Die Anleger haben darin häufig eine schwächere Rechtsstellung als in einer Aktiengesellschaft (AG), KG auf Aktien (KGaA) oder Europäischen Gesellschaft / Societas Europaea (SE).
  • Die Verwaltung hat aber die Rechte der Anleger / Fondsgesellschaften auch gegenüber den Gesellschaften, in die investiert wurde, offensiv zu vertreten.
  • Dazu gehört zum Beispiel bei Investitionen in Aktiengesellschaften auch,
    • Fragen der Corporate Governance aufzugreifen,
    • auf den Hauptversammlungen das Rederecht auszüben und
    • gegebenenfalls Rechtmittel wie Spruchverfahren einzulegen.