Bei aktiven Fonds gehen die Anleger davon aus, dass die Fondsmanager die Aktien analysieren und dann kaufen. In der Praxis gelingt es aber nur wenigen Fondsmanagern, den Vergleichsindex zu übertreffen. Daher gehen viele Fondsmanager zum Closet Index-Tracking bzw. auch Closet Indexing über: Angeblich ahmt jeder sechste aktive Fonds einen Index nach. Dabei geht es um den Vorwurf, dass zum Beispiel
- die Anleger in den Vertriebsunterlagen nicht ausreichend über die Anlagepolitik des Fonds informiert werden bzw. in die Irre geführt werden,
- die behaupteten Verwaltungskosten nicht angefallen sind und
- an die Indexersteller keine Lizenzgebühren gezahlt wurden.
Die Finanzmarktaufsicht hat das zwischenzeitlich untersucht:
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach im April 2017 noch von wenigen Einzelfällen.Sie hälte eine „Transparenzlösung“ für angemessen:
- die Kapitalverwaltungsgesellschaften sollen sich verbindlich festlegen, ob der von ihr verwaltete Fonds aktiv oder passiv verwaltet wird.
- Außerdem ist der Anleger stärker als bisher auf einen vorhandenen Referenzwert und den Grad der (mögllichen) Abweichung hinzuweisen.
- Die zusätzlichen Angaben sind in den Verkaufsprospekt aufzunehmen, § 165 Abs. 2 Nr. 2 und 9, Abs. 8 Kapitalanlagegesetzbuch (KGAB).
- Die weiteren, in den Verkaufsprospekt aufzunehmenden Informationen enthält die Auslegungsentscheidung vom 04.04.2017 mit demGeschäftszeichen WA 45-Wp 2136-2016/0001.
- Die European Securities and Markets Authority (ESMA) kommt in ihrem Statement vom 02.02.2016 mit dem Geschäftszeichen ESMA/2016/165 zu der Erkenntnis, dass mindestens ein Sechstel aller Fonds Closet Index-Tracing betreibe. Dort sieht man die gesamte Situation weitaus differenzierter. Der ESMA-Chef Steven Maijor kündigte für das Jahr 2018 an, hier Prioritäten setzen zu wollen.
Für Kleinanleger ist es vergleichsweise aufwendig, derartige Arbeitsweisen festzustellen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Wirtschaftswoche weist in einem Beitrag vom 25.01.2018 darauf hin, dass institutionelle Investoren mit entsprechenden Gutachten und Analysen wesentlich effizienter vorgehen könnten. Die Fondsgesellschaften haben hier ein Interesse an klaren Verhältnissen: Auch wenn die Gerichte in Norwegen eine entsprechende Sammelklage abgewiesen haben, hat die DNB ASA nach diesen Vorwürfen die laufenden Gebühren von 1,8 auf 1,4 Prozent gesenkt. Höhere Kosten für verwaltete Fonds lassen sich nicht mehr durchsetzen, wenn sich hier ein Generalverdacht verfestigt.
Im Laufe der nächsten Zeit wird sich zeigen, welche Möglichkeiten hier für eine effektive Rechtsverfolgung durch Anleger entstehen.