Zwischen offenen und geschlossenen Fonds gibt es mehrere Unterschiede:

  • Während es sich bei geschlossenen Fonds meist um eine GmbH & Co KG handelt, sind für offene Fonds Rechtsformen in deutschen und luxemburgischen Recht geläufig.
  • Die Anteile von mehreren tausend offenen Fonds werden börsentäglich zum Beispiel bei der Deutschen Börse AG gehandelt. Für geschlossene Fonds gibt es einen eingeschränkten Zweitmarkt.
  • Auch die Wertentwicklung spricht deutlich für offene Fonds: Wie die Daten der Börse Frankfurt zeigen, liegen die meisten Fonds über dem Ausgabebetrag. Wie die Zeitschrift Finanztest zeigt, traten z.b. bei 69 % der Fonds Kapitalverluste ein.
  • Rechtsschutz für Anleger: Bei beiden Fondsarten tritt neben die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung die allgemeine Kapitalmarkthaftung.