Der Bieter hat in einer Unternehmensübernahme den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten, § 31 Abs. 1 WpÜG. In besonders gelagerten Einzelfällen kann es zu einem Anspruch auf Nachzahlung kommen.

Ein solcher Fall ist die Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank AG. Das Landgericht Köln 82 O 11 / 15 – Urteil vom 20.10.2017 hat die Deutsche Bank AG zu einer Nachzahlung in verurteilt.  Wer seine Aktien für im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vom 06.10.2010 für EUR 25,00 an die Deutsche Bank AG verkauft hat, bekommt eine Nachzahlung inder Höhe von EUR 32,25. Schließlich hatte die Deutsche Bank AG zuvor im Jahr 2008 EUR 57,25 an die Deutsche Post AG für eine Aktie der Postbank bezahlt. Am 29.06.2018 findet vor dem Oberlandesgericht Köln – 13 U 166 / 11 die nächste mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren statt.

Prozesslagen dieser Art sind außerordentlich komplex. Wir analysieren jeden Einzelfall und unterbreiten Ihnen einen Handlungsvorschlag.