Schon im Jahr 2011 schrieb Handelsblatt: „Geschlossene Fonds – Die schlechteste Geldanlage der Welt„. Die Liste der Skandale war und ist lang. Die Risiken von geschlossenen Fondsgesellschaften ermittelte eine Studie der Zeitschrift Finanztest. Für den Zeitraum von 1972 bis 2015 ermittelte sie die wirtschaftliche Entwicklung von insgesamt 1.139 geschlossenen Fonds. Dabei handelte es sich zum Beispiel um Immobilienfonds, Umweltfonds, Schiffsfonds oder Medienfonds. Anstatt den prognostizierten Gewinn in der Höhe von etwa 15,4 Milliarden Euro zu liefern, verbrannten die Fonds Anlegergelder in der Höhe von knapp 4,3 Milliarden Euro. (Quelle: Finanztest, Heft 10/2015) .

So manche Kaufentscheidung dürfte nur dadurch zustandegekommen sein, dass der Verkäufer / Bankberater angesichts seines Provisionsinteresses den Anleger nicht im erforderlichen Umfang beraten hat. Das gilt vor allem im Hinblick auf die folgenden, stichwortartig zusammengefassten Risiken. Bei Beratungsfehlern lässt sich aber unter Umständen eine Rückabwicklung (Kapitalerstattung gegen Rückübertragung des Fondsanteils) durchsetzen.

Anleger- und objektgerechte Beratung:

  • Eignung für das konkrete Anlageziel wie zum Beispiel risikolose Altersversorgung.

Konzeptionelle Risiken:

  • Unklare Vertragsstrukturen
  • Haftung der Einlagegesellschaft als Prospektverantwortlicher
  • Fehlende Transparenz
  • Interessenkollisionen bei den handelnden Personen / personelle und organisatorische Verflechtungen
  • Schlüssepersonenrisiko
  • Arbeitsweise und Funktion von Mittelverwendungskontrolle / Treuhänder / Garantien / Gesellschafterversammlung / Beirat

Wirtschaftliche Risiken:

Rechtliche Risiken:

  • Haftungsrechliche Risiken aus der Gesellschafterstellung
  • Gesellschafterstellung vermittelt aufgrund der Beteiligungsverhältnisse nur sehr eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Klagemöglichkeit gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen
  • Gefahr von Nachschusspflichten / Rückzahlungspflichten bei gewinnunabhängigen Entnahmen, § 172 Abs. 4 HGB.
  • Weitere Haftungsrisiken entstehen bei Ratenzahlung der Einlage.
  • Änderung der steuerlichen Beurteilung des Finanzamts führen zu Steuernachzahlungen (Verzinsung mit 6 %)

Eine solche Aufstellung kann natürlich nicht vollständig sein.

Jeder Einzelfall liegt anders. Vor einem Erstgespräch können Sie uns gerne unseren Fragebogen übermitteln, damit wir die weiteren Einzelheiten dann gleich besprechen können.