Die Anleger in Schiffsfonds stehen hier vor einem „Kollektivversagen der Bankindustrie“ , wie das Manager Magazin (Dezember 2017) schreibt. Die Überkapazitäten vor allem bei Containerschiffen, Tankern oder Massengutfrachtern (Bulker) machen häufig einen Strich durch die Prognoserechnungen. Diese Entwicklung haben dann die Finanz- und die Euro-Krise beschleunigt. Hinzu kommen die Aufwirkungen regionaler Konflikte. Anleger müssen häufig erkennen, dass sich diese Fonds keine sicheren Investments sind und sich nicht zur Altersvorsorge eignen.

Das führt zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken:

  • Die Renditeziele aus Chartereinnahmen und Verkaufserlös am Ende der Laufzeit werden ganz nachhaltig nicht erreicht.
  • Immer wieder kommt es zu Laufzeitverlängerungen.
  • Keine angemessene Absicherung der Währungsrisiken aus Charterverträgen (Yen / US-Dollar gegenüber dem Euro)
  • Hohe Kreditfinanzierungen auf der Grundlage von zu optimistischen Prognosen
  • Hohe Soft-Costs / Einmalkosten für zum Beispiel die Konzeption, Vertrieb oder Verwaltung: Sie können bei mehr als 20 % liegen und damit die Investitionssumme schmälern.
  • Nachschüsse / Rückforderung von Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB
  • Totalverlust wegen Insolvenz
  • Marktrisiken bei Deinvestition / Verkauf zum Laufzeitende
  • Der „Deutscher Zweitmarktindex für Schiffsfonds“ zeigt eine fatale Wertentwicklung: Werthalbierung bei den 50 meistgehandelten Fonds. Mit den weiteren, auch nach Insolvenz nicht mehr gehandelten Fonds, dürfte diese Quote noch weit höher sein.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass vor allem auf die folgenden Risiken nicht im erforderlichen Umfang hingewiesen wurde:

  • Risikoeinschätzung im Vergleich zur Aktie und unter Darstellung des „Deutscher Zweitmarktindex für Schiffsfonds“:  Seit Beginn der Berechnung im Jahr 2006 (=1000) ist der Index Anfang 2018 auf etwa 500 abgesunken. Ein sicheres Investment entwickelt sich anders.
  • Die meisten Fonds erreichen ihre Renditeziele nicht, wie eine Studie der Stiftung Warentest zeigt.
  • Marktanlayse / Branchenentwickung / Rentabilität des Mietvertrages: überzogene Charter führt zu überteuerten Anschaffungskosten / Prognoseprämissen / Überkapazitäten / Währungsrisiken / Betriebskostenrisiko (z.B. Personal und Energie)
  • Erläuterung der Leistungsbilanz für das Vorjahr / Prospektprüfung nach Standard IDW S 4 (Richtlinie des Instituts der Wirtschaftsprüfer)
  • Gefahr des Totalverlusts
  • Gefahr der Rückforderung nach § 172 Abs. 4 HGB, wenn es sich bei den (prognostizierten) Ausschüttungen um gewinnunabhängige Entnahmen aus den Einlagen und nicht um Unternehmensgewinne handelt.
  • Gefahr von Nachschüssen
  • Angaben zur Verteilung des wirtschaftlichen Risikos
  • Interessenkollisionen durch personelle und organisatorische Verflechtungen im Kreis der Initiatoren
  • Arbeitsweise und Funktion von Mittelverwendungskontrolle / Treuhänder / Anlegerbeirat
  • Gefahr der Laufzeitüberschreitung
  • Risiken bei vorzeitigem Ausstieg: Wertverlust / kein Markt / kein Rückgaberecht
  • Objektbezogene Besonderheiten bei der Weiterveräußerung zum Laufzeitende / angemessene Boni für Veräußerung
  • Keine Angaben zu Vergütung / Provision / Kick-Back-Zahlung an Vertrieb, die in Einzelfällen bei 20 % der Einlage liegen kann.
  • Eignung für das konkrete Anlageziel wie zum Beispiel risikolose Altersversorgung.

Bei Beratungsfehlern kommt unter Umständen eine Rückabwichlung (Kapitalerstattung gegen Rückübertragung des Fondsanteils) in Frage.

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