Die Emittenten sowie die handlenden Personen schulden den Aktionären bzw. Anlegern vollständige und richtige Informationen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von z.B. bei folgenden Schadensersatzansprüchen:
- Prospekthaftung für den Börsenzulassungsprospekt / Prospektnachtrag §§ 21 ff. WpPG
- Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktpublizität
- Bieterhaftung für fehlerhafte Angebotsunterlage, § 12 WpÜG