Bei einer Investition in Aktien erhält der Anleger umfassende Vermögens-, Verwaltungs-, Informations- und Kontrollrechte, die teilweise an die Hauptversammlung gebunden sind. Sie ergeben sich aus dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Wir üben diese Rechte für Aktionäre auf Hauptversammlungen aus oder machen sie zum Beispiel in Spruchverfahren bzw. Klagen auf Schadensersatz wegen Ad-hoc-Pflicht Verletzungen nach §§ 37b, 37c WpHG gerichtlich geltend.
Auf der Hauptversammlung auszuübende Verwaltungsrechte, § 118 AktG:
- Teilnahmerecht
- Rede- und Fragerecht
- Informationsrecht
- Stimmrecht
Daneben bestehen weitere, nicht an eine Hauptversammlung gebundene Vermögens- und Verwaltungsrechte:
- Dividende
- Gewährung von Bezugsrechten
- Emittenten- und Anbieterpublizität am Primärmarkt
- Laufende Emittentenpublizität am Sekundärmarkt
- Ad-hoc-Publizität (Insiderinformationen)
Weitere Rechte ergeben sich auch aus Schuldverschreibungen, Wandel- oder Optionsanleihen oder aus Genussscheinen, § 221 AktG.
VzfK
Spruchverfahren
Zusammen mit der VzfK bieten wir auf www.spruchverfahren.info Daten zu Übernahmen und kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen.
Erfolgsbilanz
Für die VzfK und andere Mandanten haben wir in Spruchverfahren bislang mehr als EUR 600 Millionen erstritten.
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